Die Vorlesung behandelt die Grundzüge des Völkerstrafrechts. In einem ersten Teil wird ein Überblick über die historischen Gundlagen und die Quellen des Völkerstrafrechts, über die Praxis internationaler Strafgerichte (insbesondere des Internationalen Strafgerichtshofs) sowie über Möglichkeiten (und Grenzen) der Legitimation des Völkerstrafrechts und seiner Institutionen vermittelt. Im zweiten Teil wird das materielle Völkerstrafrecht behandelt, insbesondere die völkerrechtliche Straftatlehre, die Verbrechenstatbestände (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Verbrechen der Aggression), die Grundlagen des Allgemeinen Teils des Völkerstrafrechts sowie das deutsche Völkerstrafgesetzbuch.
LL.M.-Studierende, Erasmus und Austausch: Klausur
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