Die internationale Gemeinschaft steht vor globalen, das heißt grenzüberschreitenden Herausforderungen, die sich stetig verschärfen: Kriege, Klimawandel, Ressourcenausbeutung, Terrorismus, Pandemien. Staaten können diesen Herausforderungen nicht im Alleingang begegnen, sondern sie müssen kooperieren. Das Völkerrecht stellt hierfür Formen, Verfahren und inhaltliche Leitlinien bereit. Gleichzeitig ist dieses Rechtsgebiet wie wohl kein anderes vom politischen und ökonomischen Kontext abhängig und von starken Interessen-gegensätzen der beteiligten Akteure geprägt und dementsprechend komplex. Eine besondere Herausforderung liegt bei allem darin, dass sich diese Interessengegensätze signifikant verschärft haben – nicht erst seit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Aufgeworfen ist nicht zuletzt die Frage, welche Auswirkungen aktuelle Krisenerscheinungen auf das Völkerrecht als eine universale Rechtsordnung haben. Die Vorlesungen 10740 und 10741 werden als eine zusammenhängende Veranstaltung von vier SWS gehalten. Die erste Semesterhälfte widmet sich den völkerrechtlichen Strukturnormen, Grundprinzipien und Institutionen. Behandelt werden die Rechtsquellen, die Recht-serzeugung, die Völkerrechtssubjekte, tragende materielle Prinzipien wie staatliche Souveränität und Gewaltverbot, der Rechtsrahmen zentraler Institutionen (insbesondere der Vereinten Nationen), die Rechtsfolgen von Völkerrechtsverletzungen und die rechtlichen Mechanismen der Konfliktbewältigung. In der zweiten Hälfte der Veranstaltung werden dann einzelne Kernbereiche des Völkerrechts einführend behandelt, insbesondere das Friedenssicherungsrecht, der Menschenrechtsschutz, das humanitäre Völkerrecht, das internationale Strafrecht und das Umwelt-völkerrecht.
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