Das öffentliche Recht soll als systematisches und dynamisches Gefüge kennengelernt und seine Entwicklung besser verstanden werden. Zentral dafür sind die Blicke auf das Wechselspiel der Rechtsebenen und das Wechselspiel zwischen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen. Im Zentrum dieser Lehrveranstaltung steht das Rechtsstaatsprinzip (rule of law). Es soll rechtshistorisch und rechtstheoretisch beleuchtet werden, bevor seine Ausprägungen im deutschen Verfassungsrecht untersucht werden. In einem weiteren Schritt folgen rechtsvergleichende Überlegungen: Inwiefern unterscheiden sich Rechtsstaatsprinzip und "rule of law"? Inwiefern lässt sich sagen, dass das Rechtsstaatsprinzip unter Druck geraten ist? Auf welche Weise versuchen EU und Europarat, das Rechtsstaatsprinzip zu stärken? Sind diese Versuche erfolgreich?
Terminausweisung folgt.
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