Die Vorlesung baut auf der Pflichtfachvorlesung "Gesellschaftsrecht" des Grundstudiums (ZR III) auf. Während dort das Personengesellschaftsrecht im Vordergrund stand, wird hier das Recht der Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) behandelt.
Anschließende StudienarbeitLL.M.- und Austauschstudierende: Abschlussklausur (2 Std.)
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