Die Vorlesung beschäftigt sich mit der Frage, welches (nationale) Recht auf Verträge anzuwenden ist, die Verbindungen zu mehreren Rechtsordnungen aufweisen. Im Mittelpunkt stehen die insofern einschlägigen Vorschriften des europäischen Rechts, insbesondere die EU-Verordnung über das auf internationale Verträge anzuwendende Recht (Rom I-VO).
Auf relevante Literatur wird zu Beginn und während der Veranstaltung hingewiesen.
Anschließende Studienarbeit
Die Veranstaltung wurde 7 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden: