Anwaltsrecht ist das Berufsrecht der Rechtsanwälte und eine verhältnismäßig junge Materie, die seit 1987 ständig an Bedeutung zunimmt.
Dem Berufsrecht kommt eine Schlüsselposition zu, indem es das Umfeld und die Basis anwaltlicher Tätigkeit beschreibt und regelt.
Anhand konkreter Fallbeispiele bietet die Vorlesung eine Einführung in die Grundlagen, aber auch die heutigen, spannenden Kontroversen des Berufsrechts.
Beispiele: Was bedeutet die ominöse „Unabhängigkeit“ eigentlich konkret? Was ist ein „Organ der Rechtspflege“?
Dürfen sich Anwälte in beliebigen Rechtsformen zusammenschließen, ggfs. wo gibt es Grenzern und warum gibt es sie?
Welche Werbung ist Anwälten im Zuge ihres Marketing erlaubt?
Anschließende Studienarbeit
Die Veranstaltung wurde 2 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden: