Im Anschluss an den Fortbildungszyklus der Refugee Law Clinic Berlin können Studierende in die Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant:innen einsteigen. Das durch die Fortbildung der RLC Berlin erworbene Wissen wird hier in der Praxis angewandt. Die beratende Tätigkeit wird durch regelmäßige Supervision gem. § 6 RDG begleitet.
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Abschluss des einjährigen Fortbildungszyklus der RLC Berlin, eine aktive Beratungstätigkeit bei der RLC Berlin und die regelmäßige Teilnahme an der durch die RLC Berlin bereitgestellten rechtlichen Supervision.
BZQ I: Für die Beratungstätigkeit werden 4 Leistungspunkte vergeben.
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