Nach einem berühmten Bonmot hat Rom dreimal die Welt erobert: erst mit seinem Militär, dann mit seiner Religion, schließlich mit seinem Recht. Während die militärische Macht vorüber und der religiöse Einfluss im Schwinden ist, hat das Römische Recht bis heute große Bedeutung. Wer das Recht der Gegenwart verstehen und hinterfragen möchte, der wird sich deshalb auch und gerade mit seinen römisch-rechtlichen Grundlagen beschäftigen.
Die Vorlesung »Römisches Recht« bietet eine Einführung in das Römische Recht und zeigt anhand seiner Prinzipien, wo das heutige Recht den römischen Vorbildern folgt und wo es neue Wege einschlägt.
Fritz Schulz, Prinzipien des römischen Rechts, München/Leipzig: Duncker & Humblot (1934).Wolfgang Kunkel/Martin Schermaier, Römische Rechtsgeschichte, 14. Aufl., Köln/Weimar/Wien: Böhlau (2005). Max Kaser/Rolf Knütel/Sebastian Lohsse, Römisches Privatrecht, 22. Aufl., München: Beck (2021).
Studierende aller Semester sind herzlich willkommen. Die Einführungsveranstaltungen »Römisches Recht« sowie »Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten: Römisches Recht« bauen nicht aufeinander auf. Beide Veranstaltungen können daher unabhängig voneinander und in beliebiger Reihenfolge besucht werden.
Rechtswissenschaft PO 2008 / PO 2015: Modulabschlussklausur (2h) Deutsches und europäisches Recht und Rechtspraxis: Modulabschlussklausur (2h) Europäisches Recht und Rechtsvergleich: Modulabschlussklausur (2h)Erasmus und Austausch: Modulabschlussklausur (2h)
Die Veranstaltung wurde 6 mal im Vorlesungsverzeichnis WiSe 2024/25 gefunden: