Kommentar |
Beschreibung: Die Ideen einer Privatrechtsgesellschaft und eines Zivilrechts der sozialistischen Gesellschaft teilen nach 1945 ein doppeltes Gegenbild: Gesucht wird ein Zivilrechtskonzept, das sich sowohl in Abgrenzung zum Nationalsozialismus als auch zur rechtswissenschaftlichen Systemkonkurrenz im Osten respektive Westen definiert. Von dieser Beobachtung ausgehend untersucht der Kurs die unterschiedlichen Antworten in Bonner Republik und DDR anhand der Lektüre einiger Grundlagentexte zur Privatrechtsgesellschaft und zur sozialistischen Reformulierung des BGB, bevor vergleichend in den Gebieten des Wirtschafts-, Arbeits-, Familien- und Erbrechts die Auswirkungen deren Konzepte analysiert werden. Wie wird die ‚soziale Aufgabe des Privatrechts‘ im Systemwettbewerb verhandelt? In welchem Maß kann die zivilrechtliche Gestaltung von Wirtschafts- und Versorgungsbeziehungen in der DDR als Kontrastfolie zur normativen Begründung des Privatrechts als dezentrale Koordinationsordnung gelten? Ziel des Seminars ist es, sich so einer Ideengeschichte des deutsch-deutschen Zivilrechts anzunähern und damit einer Verflechtungsgeschichte von vermeintlich bürgerlichen und sozialistischen Ideen von Theorie, Kodifikation und Politik des Zivilrechts. |
Literatur |
Literatur zur Einführung: Heinz Such, Die Ursachen des Versagens der Rechtswissenschaft, in: Neue Justiz 1948, S. 61-68; Ernst-Joachim Mestmäcker, Die Wiederkehr der bürgerlichen Gesellschaft und ihres Rechts, in: Rechtshistorisches Journal 1991, S. 177-192. |