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Strafverfassungsrecht - zur Konstitutionalisierung des Straf- und Strafprozessrechts in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts - Detailseite

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Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer 10774
Semester SoSe 2024 SWS 2
Rhythmus jedes Semester Moodle-Link https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=124937
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist Es findet keine Online-Belegung über AGNES statt!
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mo. 11:00 bis 13:00 Einzel am 11.03.2024          
Do. 10:00 bis 14:00 14tgl. 18.04.2024 bis 04.07.2024  E34 (Seminarraum)
Stockwerk: EG


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Bebel2 Kommode - Bebelplatz 2 (BE 2)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
       
Gruppe 1:
 


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Norouzi, Ali B., Professor, Dr.
Studiengänge
Abschluss Studiengang LP Semester
Master of Laws  Dt.und Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Master of Laws  Europäisches Recht Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2017 )   -  
Programmstud.-o.Abschl.MA  Europäisches Recht Programm ( POVersion: 1999 )   -  
Staatsex./ 1.Jurist.Prfg.  Rechtswissenschaft Hauptfach ( Vertiefung: kein LA; POVersion: 2020 )   6 - 6 
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Juristische Fakultät
Inhalt
Kommentar

Das Straf- und das Strafverfahrensrecht werden gerne als „angewandtes Verfassungsrecht“ bezeichnet. Das ist aufgrund der grundrechtlichen Eingriffsdichte, die das strafgerichtliche Erkenntnisverfahren für den Einzelnen bedeutet und die im Schuld- und Strafausspruch des Strafurteils ihre Konzentration findet, ein einleuchtendes Bild. Dabei wird aber häufig nicht bedacht, dass sowohl das Straf- als auch das Strafverfahrensrecht, was System-, Begriffs- und Prinzipienbildung angeht, in Teilen auf einer Dogmatik und Gesetzgebung beruhen, die vor-konstitutionellen Ursprungs ist, soll heißen: sich vor In-Kraft-treten des Grundgesetzes entwickelt hat und teilweise durch das Denken und Staatsverständnis der Kaiserzeit geprägt war. Die Lehrveranstaltung will aus dieser Perspektive vertiefen, inwieweit gerade die Rechtsprechung des BVerfG zu einer Konstitutionalisierung des Straf- und des Strafverfahrensrechts beitragen und dessen überkommene Prinzipien und Systeme in das geltende Grundgesetz integrieren konnte. Welche Bedeutung hat der Rechtsgüterschutz zur Begründung und Begrenzung staatlichen Strafens? Welche Grenzen ergeben sich aus der Grundrechtsdogmatik für das staatliche Ermittlungs- und Aufklärungsinteresse? Oder welche Konsequenzen hat die Integration der Rechtsprechung des EGMR für die Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes im Strafprozessrecht? Dies sind, beispielhaft genannt, Fragen, denen im Rahmen des Seminars nachgegangen werden soll. 

Literatur

Wird zu Beginn des Seminars vorgestellt.

Bemerkung

Die Vorbesprechung am 11.03.24 um 11 Uhr findet digital statt, weitere Infos im Moodle-Kurs.

Die Anmeldung für die Studierenden im Schwerpunkt 7 erfolgt über das schwerpunktinterne, zentrale Vergabeverfahren.

Anschrift zur Kontaktaufnahme durch die Studierenden, Natacha d’Araïo: sekretariat.jessberger.rewi@hu-berlin.de.

Die Zahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt.

Die Vorbesprechung findet online am 11.03.2024 um 13 Uhr statt, weitere Infos im Moodle-Kurs.

Prüfung

Anschließende Studienarbeit.

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2024. Aktuelles Semester: WiSe 2024/25.
Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin