Kommentar |
Welche Rolle spielt Geschlecht im Strafrecht?
Was versteht man unter geschlechtsspezifischer Gewalt?
Was sind Femizide?
Seit einigen Jahren ist, auch durch soziale Bewegungen wie "MeToo", der strafrechtliche Umgang mit verschiedene Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt Gegenstand kontroverser rechtspolitischer Debatten. Einige dieser Impulse hat der Gesetzgeber bereits aufgenommen und in Recht gegossen: So etwa mit der Sexualstrafrechtsreform 2016 („Nein heißt Nein“) und der Strafbarkeit von Upskirting. Aktuell diskutiert wird etwa die Strafbarkeit von sog. „Catcalling“, oder die Umsetzung eines „Nur-Ja-heißt-Ja“-Konzepts im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Damit stellen sich grundlegende Fragen zu den Aufgaben, der Leistungsfähigkeit aber auch zu den Grenzen des Strafrechts. Das Zusammenspiel von Strafrecht und Geschlecht ist allerdings keineswegs ein neues Phänomen. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es bereits Massenbewegungen gegen den „Klassenparagraphen“ § 218 StGB. In der späten Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe zeigen sich Erklärungsansätze, die auch heute noch für eine mildere Bestrafung von sexualisierter Gewalt in Partnerschaften herangezogen werden. Im Seminar soll die Rolle des Geschlechts für die Konzeption des Strafrechts aus zeitgeschichtlicher und rechtspolitischer Perspektive beleuchtet und kritisch reflektiert werden. Diskutiert werden Fragen, die durch gesellschaftlichen Wandel und Reformbemühungen an das Strafrecht herangetragen werden. |