Kommentar |
Künstliche Intelligenz ist nicht nur die zentrale Zukunftstechnologie, sondern bestimmt bekanntermaßen schon heute unseren Alltag. So spielt der Einsatz von Algorithmen in fast allen Industrien eine herausragende Rolle. Digital gesteuerte Anwendungen wie zum Beispiel Assistiertes Fahren, Diagnostik durch Medizinprodukte, Streaming und Filterung von Medien, Kreditvergabe und Wertpapierhandel sowie die meisten integrierten Fabrikprozesse im Rahmen des Smart Manufacturing sind ohne KI nicht mehr effizient umsetzbar. Fortschritte bei der Rechenleistung sowie die Verfügbarkeit großer Datenmengen und neue Algorithmen haben in den letzten Jahren zu bahnbrechenden Entwicklungen geführt. Als wesentlicher Treiber der digitalen Transformation hat die Befassung mit KI daher auch für nationale und supranationale Gesetzgeber absolute Priorität. So hat die Europäische Kommission im Kontext des von ihr ausgerufenen digitalen Jahrzehnts einen umfassenden Entwurf für eine KI-Verordnung vorgelegt, die als weltweit erstes Regelungswerk gesetzliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung, Verwendung und den Vertrieb von KI-Systemen setzen soll. Diese Kodifizierung schafft im Zusammenspiel mit einer Vielzahl an sektorspezifischen Vorgaben die einmalige Chance, Europa als Vorreiter für vertrauensvolle Künstliche Intelligenz zu etablieren. Dabei gilt es, der Spannungslage zwischen wirksamem Persönlichkeitsschutz, dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen sowie der Förderung digitaler Innovation gerecht zu werden. Gegenstand der Vorlesung ist eine praxisnahe Einführung in die Regulierung Künstlicher Intelligenz unter Einbeziehung konkreter Anwendungsbeispiele. Vereinzelt sollen auch Vertreter*innen der Digitalindustrie ihre Lösungen vorstellen, um besonders anschaulich die praktischen Auswirkungen der zuvor diskutierten regulatorischen Anforderungen aufzuzeigen. Ziel der Veranstaltung ist es, die zentrale geschäftsstrategische Bedeutung von KI-Regulierung für Unternehmen mit digitalen Geschäftsmodellen aufzuzeigen. |
Bemerkung |
Eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung ist nicht erforderlich. Die ersten drei Termine finden an der Fakultät statt, siehe Ausweisung. Sa/So (8. und 9. Juni 2024) wird die LV ganztägig durchgeführt bei: Osborne Clarke Rechtsanwälte, Schinkelplatz 5, 10117 Berlin. Kontakt für Studierende: robert.kilian@hu-berlin.de |