Zum 1.1.2018 trat das neue Gesetz zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ in Kraft. Das geltende Werkvertragsrecht war nicht mehr zeitgemäß. Es hat sich zu einer komplexen Spezialmaterie hin entwickelt, die für den Rechtsanwender nur noch schwer zu überblicken ist. Mit der Reform des Bauvertragsrechts soll diesen Schwierigkeiten begegnet werden. Die Vorlesung bietet eine verständliche, topaktuelle Darstellung des Privaten Baurechts mit zahlreichen Beispielen, Praxishinweisen und einer interessanten Powerpointpräsentation an. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessenten des Privaten Baurechts.
Für eine sinnvolle Teilnahme an der Vorlesung ist der aktuelle Gesetzestext (§§ 631 ff. BGB) sowie die Vergabe-und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) notwendig. Die Materialien zur Vorlesung werden online zur Verfügung gestellt.
Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht, Kommentar zu §§ 631 ff. BGB, 4. Aufl. 2022.
Auf weitere Literatur wird während der Veranstaltung hingewiesen.
Kontakt für Studierende per mail an: horst.rustmeier@hu-berlin.de
BZQ I: Mündliche Prüfung
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