Kommentar |
Die im Jurastudium behandelte Rechtsordnung ist eine säkulare, vermittelt wird weltliches Recht. Der moderne Staat ist zumeist religiös-weltanschaulich neutral. Zumindest die großen monotheistischen Religionen – Judentum, Christentum und Islam – besitzen jedoch je spezifische eigene Rechtsregime: Das jüdische Gesetz, das Kirchenrecht (kanonisches Recht) sowie die Scharia und andere Formen islamischen Rechts. Die Grundlagenvorlesung soll einerseits vor der Vergleichsfolie des weltlichen deutschen Rechts dieses religiöse Recht kennenlernen und verstehen helfen. Dabei wird deutlich werden, dass zahlreiche heutige Rechtsinstitute etwa kirchenrechtlichen Ursprungs sind. Auf der anderen Seite werden ausführlich die Koordinationsmechanismen zwischen religiösem und säkularem Recht behandelt werden (sog. Religionsverfassungsrecht). Im Grundgesetz betrifft dies neben dem Individualgrundrecht der Religionsfreiheit das institutionelle Verhältnis zwischen Staat und Religion in Art. 140 GG und den dadurch inkorporierten Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung. Vor diesem Hintergrund sollen unterschiedliche Modelle, wie sich der säkulare Staat zur Religion verhält behandelt und verglichen werden: Das Staatskirchentum (ewa in England, Norwegen oder Griechenland), strikt laizistische Modelle (USA, Frankreich) sowie Zwischenformen (sog. staatskirchenrechtliche Modelle wie Deutschland, Österreich, Spanien, Schweiz). |
Literatur |
Classen, Religionsrecht, 2. Aufl. 2015 Unruh, Religionsverfassungsrecht, 2. Aufl. 2015 Rohe, Das islamische Recht, 2. Aufl. 2009 Dreier, Kanonistik und Konfessionalisierung – Marksteine auf dem Weg zum Staat, JZ 2002, S. 1 – 13 |