AGNES -
Lehre und Prüfung online
Studierende in Vorlesung
Anmelden

Recht und Religion (Systematische Gruppe) - Detailseite

  • Funktionen:
  • Online Belegung noch nicht möglich oder bereits abgeschlossen
Grunddaten
Veranstaltungsart Vorlesung Veranstaltungsnummer 10007Ü
Semester SoSe 2024 SWS 2
Rhythmus jedes 2. Semester Moodle-Link https://moodle.hu-berlin.de/course/view.php?id=125068
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfristen - Eine Belegung ist online erforderlich
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mo. 16:00 bis 18:00 wöch 2002 (Hörsaal)
Stockwerk: 1. OG


alttext
UdL6 Universitäts-Hauptgebäude - Unter den Linden 6 (UL 6)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich eingeschränkt nutzbar Parkplatz vorhanden Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
        30
Gruppe 1:
Zur Zeit keine Belegung möglich


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Waldhoff, Christian, Professor, Dr.
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Juristische Fakultät
Inhalt
Kommentar

Die im Jurastudium behandelte Rechtsordnung ist eine säkulare, vermittelt wird weltliches Recht. Der moderne Staat ist zumeist religiös-weltanschaulich neutral. Zumindest die großen monotheistischen Religionen – Judentum, Christentum und Islam – besitzen jedoch je spezifische eigene Rechtsregime: Das jüdische Gesetz, das Kirchenrecht (kanonisches Recht) sowie die Scharia und andere Formen islamischen Rechts. Die Grundlagenvorlesung soll einerseits vor der Vergleichsfolie des weltlichen deutschen Rechts dieses religiöse Recht kennenlernen und verstehen helfen. Dabei wird deutlich werden, dass zahlreiche heutige Rechtsinstitute etwa kirchenrechtlichen Ursprungs sind. Auf der anderen Seite werden ausführlich die Koordinationsmechanismen zwischen religiösem und säkularem Recht behandelt werden (sog. Religionsverfassungsrecht). Im Grundgesetz betrifft dies neben dem Individualgrundrecht der Religionsfreiheit das institutionelle Verhältnis zwischen Staat und Religion in Art. 140 GG und den dadurch inkorporierten Vorschriften der Weimarer Reichsverfassung. Vor diesem Hintergrund sollen unterschiedliche Modelle, wie sich der säkulare Staat zur Religion verhält behandelt und verglichen werden: Das Staatskirchentum (ewa in England, Norwegen oder Griechenland), strikt laizistische Modelle (USA, Frankreich) sowie Zwischenformen (sog. staatskirchenrechtliche Modelle wie Deutschland, Österreich, Spanien, Schweiz).

Literatur

Classen, Religionsrecht, 2. Aufl. 2015
Unruh, Religionsverfassungsrecht, 2. Aufl. 2015
Rohe, Das islamische Recht, 2. Aufl. 2009
Dreier, Kanonistik und Konfessionalisierung – Marksteine auf dem Weg zum Staat, JZ 2002, S. 1 – 13

Prüfung

Modulabschlussklausur (2h)

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester SoSe 2024. Aktuelles Semester: WiSe 2024/25.
Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin