Kommentar |
Niklas Luhmanns Systemtheorie gehört zu den komplexesten soziologischen Großtheorien des 21. Jahrhunderts. Ihre Komplexität ist dabei kein Selbstzweck, sondern Folge eines auf die Komplexität ausdifferenzierter Gesellschaften eingestellten Theoriedesigns. Der erste gedankliche Aufstieg in diese Gebirgslandschaften abstrakter Begriffe und Gedankengänge ist steil und steinig. Abkürzende rechtswissenschaftliche Rezeptionen geraten vor diesem Hintergrund oft zur Karikatur. Die Veranstaltung will vor diesem Hintergrund interessierten Studierenden in Form eines angeleiteten Lektüreseminars das nötige Rüstzeug für den gedanklichen Aufstieg an die Hand geben und sie dazu ermutigen, sich selbst ein Bild von Luhmanns systemtheoretischer Rechtssoziologie zu machen, um sie kritisch auf Leistungsvermögen und Leistungsgrenzen hin zu befragen. Die Rechtssoziologie Luhmanns ist zwar von Anfang an Teil seines Gesamtprojekts einer "Theorie der Gesellschaft", sie bietet Studierenden der Rechtswissenschaft jedoch einen vergleichsweise anschaulichen Einstieg. Grundlage der Veranstaltung ist der 1993 bei Suhrkamp erschiene Band "Das Recht der Gesellschaft". Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wohl aber die Bereitschaft zur genauen Lektüre des vollständigen Werkes sowie zur Übernahme zehnminütiger Kurzreferate. Interessierte aller Semester sind willkommen. |
Literatur |
Hans Joas/Wolfgang Knöbel, Sozialtheorie, Elfte Vorlesung, Niklas Luhmanns Radikalisierung des Funktionalismus, Suhrkamp, S.351–392. Walter Reese-Schäfer, Niklas Luhmann zur Einführung, JUNIUS Verlag. |