Kommentar |
Aufgrund der immer enger werdenden internationalen wirtschaftlichen Verflechtungen ist das internationale Vertragsrecht von überragender Bedeutung. Bei grenzüberschreitenden Vertragsverhandlungen müssen der unterschiedliche rechtliche und kulturelle Hintergrund der Parteien ebenso berücksichtigt werden wie Techniken der Vertragsgestaltung. Hierfür sind die rechtssuchenden Vertragspartner auf umfangreiche Beratung und Vertretung angewiesen. Die Beratung bezieht sich dabei insbesondere auf die Durchsetzung der Verträge im Fall von Leistungsstörungen. Deshalb bilden die rechtlichen Grundlagen jeder grenzüberschreitenden Vertragsgestaltung das Internationale Privatrecht(IPR), das Internationale Zivilprozessrecht (IZPR) und – innerhalb der Europäischen Union – die entsprechenden EG Verordnungen (z.B. die novellierte EUGVVO (EG VO Nr. 1215/2012 des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen)). Ziel der Vorlesung ist neben der Vermittlung der Grundkenntnisse des deutschen Internationalen Privatrechts und des Europäischen und Internationalen Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrechts die praktische Umsetzung im Rahmen von Vertragsverhandlungen sowie bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, sowohl vor staatlichen Gerichten als auch vor Schiedsgerichten. Die Vorlesung richtet sich vorrangig an Studierende im Schwerpunktbereich 3, aber auch an alle anderen Interessierten. Es werden dabei auch aktuelle Rechtsfälle aus der anwaltlichen Praxis besprochen, um einerseits die Struktur der einschlägigen rechtlichen Regelungen und die Praxis der Vertragsverhandlungen anschaulich zu vermitteln und andererseits zu zeigen, wie die praktische Umsetzung von Fragen des Internationalen Privatrechts und des Internationalen Zivilprozessrechts im Rechtsleben funktionieren. Anhand einzelner Vertragsklauseln werden sowohl materiell-rechtlich bedeutsame Regelungen in grenzüberschreitenden Verträgen behandelt (z.B. CISG, Incoterms) als auch die notwendigen verfahrensrechtlichen Klauseln (Gerichtsstand, Schiedsklauseln, Rechtswahl, Vertragssprache und vertragliche Kommunikation etc.) und jeweils in ihren Auswirkungen in der Praxis verdeutlicht. |
Literatur |
Literatur: Jayme/Hausmann, Internationales Privat- und Verfahrensrecht (Beck´sche Textausgaben); Rauscher, EuZPR/EuIPR; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht; Schütze, Schiedsgericht und Schiedsverfahren; Mansel/Hüßtege (Hrsg.), Nomos-Kommentar zu den ROM-Verordnungen; Reithmann/Martiny, Internationales Vertragsrecht |