Die rechtlichen Grundlagen des geltenden Völkerstrafrechts wurden in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts gelegt. Als wegweisend erwiesen sich vor allem die Feststellungen alliierter Militärgerichte in Verfahren gegen NS-Täter. Anhand ausgewählter Urteile sollen im ersten Teil des Seminars die Konturen des frühen Völkerstrafrechts rekonstruiert und Verbindungslinien zum heutigen Recht aufgezeigt werden. Behandelt werden u.a. die Prozesse gegen die für die Massentötungen in den nationalsozialistischen Konzentrations- und Vernichtungslagern verantwortlichen Täter (u.a. Sachsenhausen, Ravensbrück, Auschwitz). In einem zweiten Teil werden aktuelle Entwicklungen des Völkerstrafrechts in den Blick genommen. Hier wird es neben aktuellen Entscheidungen internationaler Strafgerichte u.a. um völkerstrafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine und dem Nahostkonflikt gehen.
Das Seminar findet als Blockveranstaltung vom 30. Mai bis 1. Juni 2024 in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück in Brandenburg statt.
Für Übernachtung und Verpflegung werden Kosten von rund 100 EUR entstehen, zu denen voraussichtlich ein Zuschuss gewährt werden kann. Sollte es interessierten Studierenden im Einzelfall nicht möglich sein, die Kosten selbst zu tragen, wenden Sie sich bitte, vertraulich, direkt an Prof. Jeßberger. |