Studierende steigen im Anschluss an die Ausbildung der Refugee Law Clinic Berlin in die Rechtsberatung für Geflüchtete und Migrant*innen ein. Das durch die Ausbildung der RLC-Berlin erworbene Wissen wird hier in der Praxis angewandt. Die beratende Tätigkeit wird durch regelmäßige Supervision gem. § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) begleitet.
Zum Nachschlagen und vertiefen: Huber/Mantel, Kommentar zum AufenthG/AsylG, 3. Auflage 2021, C.H. Beck
Voraussetzung zur Teilnahme ist der Abschluss der einjährigen Ausbildung der RLC-Berlin und die angemessene Rückbindung der Beratung an die durch die RLC bereitgestellte rechtliche Supervision.
BZQ I: Für die Beratungstätigkeit werden 4 Leistungspunkte vergeben.