Die Vorlesung behandelt die Frage, wie die Nutzungsmöglichkeiten des begrenzten Bodens verteilt werden (Bauplanungsrecht), welche Voraussetzungen für die Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen erfüllt werde müssen (Baugenehmigungsrecht, Bauordnungsrecht), welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Private bestehen und wie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Behörden sichergestellt werden kann (Bauordnungsrecht). Weil das Baurecht in Berlin deutlich höhere Examensrelevanz besitzt als das Kommunalrecht, wird das Baurecht auch deutlich mehr als die erste Hälfte des Semesters beanspruchen und das Kommunalrecht entsprechend kürzer behandelt werden.
Bitte beachten: Der Termin am Mi, 26.06.24 entfällt. Der Ersatztermin findet in der Woche davor am Di, 18.06. von 08-10 Uhr im Raum UL 6, 2002 statt.
Rechtswissenschaft PO 2008 / PO 2015: Modulabschlussklausur Öffentliches Recht II (4h)
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