Kommentar |
Die Vorlesung behandelt die Frage, wie die Nutzungsmöglichkeiten des begrenzten Bodens verteilt werden (Bauplanungsrecht), welche Voraussetzungen für die Errichtung und Nutzung von baulichen Anlagen erfüllt werde müssen (Baugenehmigungsrecht, Bauordnungsrecht), welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes für Private bestehen und wie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben durch die Behörden sichergestellt werden kann (Bauordnungsrecht). Weil das Baurecht in Berlin deutlich höhere Examensrelevanz besitzt als das Kommunalrecht, wird das Baurecht auch deutlich mehr als die erste Hälfte des Semesters beanspruchen und das Kommunalrecht entsprechend kürzer behandelt werden.
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