Kommentar |
Das Handelsrecht gilt als »Sonderprivatrecht der Kaufleute«. Es fußt auf den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches, modifiziert diese aber für den kaufmännischen Verkehr. Hieraus ergibt sich ein vielschichtiges Wechselspiel zwischen allgemeinen und besonderen Regeln, zwischen Bürgerlichem Gesetzbuch einerseits und Handelsgesetzbuch andererseits.
Die Vorlesung »Handelsrecht« bietet eine Einführung in das Handelsrecht (konzeptionelle und historische Grundlagen), erörtert den examensrelevanten Stoff (Kaufleute, Handelsregister, Handelsfirma, Prokura/Handlungsvollmacht, Handelsgeschäfte) und gibt einen Überblick über sonstige handelsrechtliche Themen (Kommission, Frachtgeschäft, Wertpapierrecht). Gleichzeitig werden wichtige Gebiete des Bürgerlichen Rechts wiederholt und vertieft (Formvorschriften, Vertragsschluss, Stellvertretung, Mängelgewährleistung, Eigentumserwerb). |
Literatur |
Hans Brox/Martin Henssler, Handelsrecht, 23. Aufl., München: Beck (2020). Claus-Wilhelm Canaris, Handelsrecht, 24. Aufl., München: Beck (2006). Karsten Schmidt, Handelsrecht, 6. Aufl., Köln: Heymann (2014). |