Kommentar |
Die Vorlesung knüpft an die Vorlesung „Strafrecht Einführung und Allgemeiner Teil des StGB“ an. Im ersten Teil der Vorlesung werden die noch nicht behandelten Gegenstände des Allgemeinen Teils erörtert, insbesondere das fahrlässige Delikte, das Unterlassungsdelikt, Täterschaft und Teilnahme sowie die Konkurrenzen. Im zweiten Teil der Vorlesung werden dann die Straftaten gegen die Person behandelt, insbesondere die Tötungsdelikte (§§ 212 ff.), die Körperverletzungsdelikte (§§ 223 ff.) sowie die Delikte gegen die persönliche Freiheit (§§ 239 ff.) und Ehre (§§ 185 ff.). |