Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des Jugendstrafrechts. Darstellung und Vertiefung des Vorlesungsstoffes erfolgen aus Sicht eines Strafverteidigers und anhand von konkreten Fällen aus der Praxis. Inhalte der Vorlesung sind u.a. die Gründe für die Schaffung eines speziellen Jugendstrafrechts, die Kernunterschiede zum Erwachsenenstrafrecht, das jugendstrafrechtliche Sanktionssystem, Ablauf und Beteiligte des Jugendstrafverfahrens, gerichtliche Zuständigkeiten sowie Aufgaben und Funktion des Jugendstrafverteidigers. Dabei wird nicht nur die Anwendung des vermittelten Stoffs auf echte Lebenssachverhalte geübt, sondern es erfolgt zugleich auch die Wiederholung zentraler Themen aus dem allgemeinen und besonderen Strafrecht und dem Strafprozessrecht.
Von den Teilnehmern wird aktive Mitarbeit erwartet, die auch eine Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung erfordert.
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