Zum 50jährigen Bestehen des Reichsgerichts im Jahre 1929 widmeten die JuristischenFakultäten dem Gericht eine sechsbändige Festgabe unter dem Titel „DieReichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben“. Vom Zivilrecht über das Handels- undWirtschaftsrecht zum Strafrecht und Öffentlichen Recht einschließlich des jeweiligenVerfahrensrechts wurde ein halbes Jahrhundert Richterrecht rekapituliert. Das Seminar kehrtdie Fragestellung der Festgabe mit den Methoden der Juristischen Zeitgeschichte um, indemuntersucht wird, wie der historische Kontext bis 1945 sich in den Entscheidungssachverhaltenund den juristischen Lösungen niederschlug. Das Seminar bezieht unveröffentlichteEntscheidungen und Prozessakten ein. Es wird im Rahmen eines umfassendenForschungsprojekts über mehrere Sommersemester hinweg regelmäßig stattfinden. DasSeminar bietet außerdem die Gelegenheit, dem Seminar vorlaufende Studienarbeiten zupräsentieren.
Otto Schreiber u.a. (Hrsg.), Die Reichsgerichtspraxis im deutschen Rechtsleben. Festgabe derjuristischen Fakultäten zum 50jährigen Bestehen des Reichsgerichts (1. Oktober 1929) in 6Bänden, Berlin/Leipzig 1929;Friedrich Karl Kaul, Geschichte des Reichsgerichts, Band 4: 1933-1945, Berlin 1971;Werner Schubert/Hans-Peter Glöckner (Hrsg.), Nachschlagewerk des Reichsgerichts, etwa 30Bände zu allen Rechtsgebieten, seit 1995;Werner Schubert, Sammlung sämtlicher Erkenntnisse des Reichsgerichts in Zivilsachen.Inhalt sämtlicher und Wiedergabe von unveröffentlichten Entscheidungen zum BürgerlichenGesetzbuch, 14 Bände seit 1992
Vorausgehende Studienarbeit, anschließende Studienarbeit
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