Kinder zu bekommen, gleichwie auf welchem Wege, oder sich gegen sie zu entscheiden, gehört für viele Menschen zu den wesentlichen Lebensfragen. Im internationalen Recht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein umfassendes Verständnis reproduktiver Rechte entwickelt. Wie ist in Deutschland die Kostenübernahme von Verhütungsmethoden geregelt? Warum ist der Schwangerschaftsabbruch hierzulande zwar grundsätzlich straffrei, aber weiterhin als Tötungsdelikt im Strafgesetzbuch geregelt? Wie sah die Regelung zum Schwangerschaftsabbruch in der DDR aus? Wie gestaltet sich der Zugang zur Samenspende für alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Paare? Warum gibt es in Deutschland ein Verbot von Eizellenspende und Leihmutterschaft? Wie sichern andere Rechtsordnungen im Vergleich reproduktive Rechte ab
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben.
Das Seminar wird maßgeblich durch frei zu wählende Vortragsformate u.a. über die dann bereits vorliegenden Studienarbeiten geprägt sein. Eine Teilnahme ist auch möglich, wenn Sie keinen Leistungsnachweis erwerben möchten. Anmeldungen sind möglich unter laura.anna.klein@hu-berlin.de (Name, Fachsemester, Matrikelnummer, ggfalls Schwerpunkt 2 oder 5). Eigene Themenvorschläge zu den im Ankündigungstext aufgeworfenen oder weiteren Fragen zu reproduktiven Rechten sind willkommen.
Vorausgehende Studienarbeit
Die Veranstaltung wurde 5 mal im Vorlesungsverzeichnis SoSe 2026 gefunden: