Das interdisziplinär angelegte Seminar behandelt die miteinander verflochtenen Verfassungsgeschichten der westdeutschen Bundesrepublik und der ostdeutschen DDR. Nach einer einführenden Sitzung zu Theorien vergleichender Verfassungsgeschichte sollen verfassungspolitische, rechtswissenschaftliche, aber auch zivilgesellschaftliche Debatten über ausgewählte Themen des Staatsorganisationsrechts und der Grundrechte im Zentrum stehen, etwa die Demokratieverständnisse ost- und westdeutscher Menschen oder die sozialen und wirtschaftlichen Dimensionen der Grundrechte.
Anschließende Studienarbeit
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