Sport ist gesund, hat eine wichtige soziale und erzieherische Funktion und begeistert in vielen Bereichen eine große Anzahl von Menschen. Sport ist aber auch ein – immer größer werdender – Wirtschaftsfaktor: Große Sportevents wie die Olympischen Spiele oder Fußballweltmeisterschaften sowie saisonweise angelegte Wettbewerbe generieren z. T. beträchtliche Umsätze auf verschiedensten Märkten. Konsequenterweise geht der Europäische Gerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass das die Ausübung des Sports, jedenfalls soweit sie zum – grenzüberschreitenden – Wirtschaftsleben gehört, in den Anwendungsbereich des Europarechts fällt. Die Vorlesung „Europäisches Sportrecht“ widmet sich den einzelnen Facetten des Europarechts, die für den Sports von Bedeutung sind. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Regelsetzungstätigkeit von Sportverbänden: In vielen Sportarten entscheidet ein pyramidenartig aufgebauter Verband allein und vollständig über die Ausübung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Sportart (sog. „Ein-Platz-Prinzip“). Dies kann zu Konflikten mit staatlich gesetzten Regeln führen. Im Rahmen der Vorlesung wird zunächst beleuchtet, inwieweit der Sport und seine Ausübung durch das Europarecht adressiert oder sogar geschützt wird (siehe z. B. Art. 165 AEUV). Anschließend werden die Auswirkungen einzelner europarechtlicher Regelungen auf die Ausübung des Sports in der Europäischen Union näher erläutert. Eine wichtige Rolle spielen insoweit insbesondere die Grundfreiheiten und das Europäische Wettbewerbsrecht (Art. 101, 102 AEUV). Auch auf arbeitsrechtliche Aspekte wird eingegangen (Art. 45, 151 ff., 154 f. AEUV). Als Gast an der Veranstaltung mitwirken wird Dr. Thilo Hahn, Justiziar bei der Deutschen Fußballliga (DFL).
Vorbesprechung via Zoom; Montag, den 13.04., 18:00 Uhr Für die Teilnahme am Seminar ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Anmeldungen werden im Umfang der zur Verfügung stehenden Plätze nach dem Zeitpunkt ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldungen richten Sie bitte per E-Mail bis zum 30. April 2026, 12:00 Uhr, an das Lehrstuhlsekretariat (Frau Martina Labinski – martina.labinski@hu-berlin.de
Anschließende Studienarbeit
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