Zusammenschlüsse von Unternehmen müssen bei Überschreiten bestimmter - z. B. umsatz- oder transaktionswertbezogenen - Schwellen bei der zuständigen Kartellbehörde angemeldet werden und dürfen erst im Falle der behördlichen Freigabe vollzogen werden. Man spricht von der "Fusionskontrolle". Die Vorlesung vermittelt rechtliche und ökonomische Grundlagen der Fusionskontrolle mit Schwerpunkt auf den Regelungen des Unionsrechts sowie des deutschen Rechts. Thematisiert werden sowohl das Verfahren zur Anmeldung von Zusammenschlüssen ("formelle Fusionskontrolle"), die materielle ex ante-Prüfung der wettbwerblichen Wirkungen des Zusammenschlussvorhabens ("materielle Fusionskontrolle") sowie Rechtsfolgen (u. a. "Vollzugsverbot", Freigabe unter Auflagen, Untersagung, Entflechtung). Daneben widmet sich die Vorlesung auch aktuellen Entwicklungen insbesondere auf den digitalen Märkten, die das traditionell auf Umsatzschwellen aufbauende System der deutschen und europäischen Fusionskontrolle zunehmend vor Herausforderungen stellt (u. a. "killer acquisitions", "stealth acquisitions", Marktstrukturkontrolle auf Basis des Missbrauchsverbots).
Anschließende StudienarbeitLL.M.-Studiengänge und ERASMUS: mündliche Prüfung
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