In dem Seminar wird es um das Themenfeld von Delinquenz junger Menschen gehen. Dabei zeichnet sich das Seminar durch zwei spezifische Schwerpunktsetzungen aus. Zum einen wird Delinquenz in multiperspektivischer Hinsicht als genuin pädagogisches Handlungsfeld in den Blick genommen. Zum anderen sollen für den Bereich des staatlichen Umganges mit Delinquenz jugendrechtliche Grundlagen an der Schnittstelle von Jugendstraf- und Jugendhilferecht thematisiert und in diesem Zusammenhang ein besonderer Fokus auf geschlossene und teilgeschlossene Institutionen im Handlungsfeld von Delinquenz gelegt werden.
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