Die Studierenden lernen die politisch-rechtliche Bedeutung von Teilhabe, theoretische Perspektiven auf Teilhabe sowie empirische Daten zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ausgewählten Lebensbereichen (z.B. Bildung, Arbeit, alltägliche Lebensführung) kennen und setzen sich kritisch mit den Spanungsfeldern von Teilhabe zwischen Normativität, Theorie, Empirie und Praxis auseinander.
Prüfung: Keine MAP möglich, da für alle verbindlich die Klausur zur Vorlesung „Gesellschaft und Behinderung“ jeweils im Wintersemester erfolgt.
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