Kommentar |
Die Vorlesung über das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsrecht behandelt den Kernteil der Eingriffsverwaltung. Institutionell stehen zur Exemplifizierung im Vordergrund die Ordnungsverwaltung des Landes Berlin und seine Polizei. Soweit es auf konkrete Normen des Landesrechts ankommt, wird daher das Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Bln) zu Grunde gelegt. Es werden aber auch wichtige Fragen des Rechts der Bundespolizei und des Bundeskriminalamts sowie des Versammlungsrechts behandelt. |