Die Vorlesung Kommunalrecht behandelt die in Berlin examensrelevanten Grundzüge des Kommunalrechts. Nach kurzen Erläuterungen zur Bedeutung der Kommunen und des Kommunalrechts in den Flächenstaaten werden das Land Berlin und seine Bezirke sowie die Leistungen der Gemeinden/des Landes Berlin für die Einwohner näher behandelt. Weil das Baurecht in Berlin deutlich höhere Examensrelevanz besitzt als das Kommunalrecht, wird das Baurecht auch deutlich mehr als die erste Hälfte des Semesters beanspruchen und das Kommunalrecht entsprechend kürzer am Ende des Semesters behandelt werden.
Bitte beachten: Der Termin am Mi, 26.06.24 entfällt. Der Ersatztermin findet in der Woche davor am Di, 18.06. von 08-10 Uhr im Raum UL 6, 2002 statt.
Rechtswissenschaft PO 2008 / PO 2015: Modulabschlussklausur Öffentliches Recht II (4h)