Kommentar |
Das Königreich Belgien, der „unbekannte Nachbar“ (Claus Hecking) Deutschlands, ist geprägt durch einen Nationalitätenkonflikt, welcher 1993 zur Föderalisierung des belgischen Staates führte, jedoch durch diese institutionelle Reform nicht befriedet werden konnte. So unterscheidet sich der belgische Föderalismus vom bundesdeutschen System unter anderem darin, dass es auf subnationaler Ebene eine doppelte Aufteilung gibt. Die Verfassung sieht nicht nur territoriale Repräsentation der Bevölkerung in den Regionen, sondern auch kulturelle Repräsentation der Bevölkerungsgruppen vor. Der Vergleich dieses komplexen politischen Systems mit dem bundesdeutschen föderalen System soll den SeminarteilnehmerInnen ein besseres Verständnis der Funktionslogiken beider Staaten ermöglichen. Insbesondere die Entstehung und die darauf folgenden Entwicklungslogiken der föderalen Staaten, die Kompetenz-, Ressourcen und Finanzverflechtungen zwischen den einzelnen föderalen Ebenen, die Parteiensysteme sowie die vorherrschenden Cleavages und die Intergovernmental Relations rücken ins Zentrum des Vergleichs. |
Literatur |
Deutscher Bundestag (2009): Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Berlin. Hecking, Claus (2003): Das politische System Belgiens. Opladen: Leske + Budrich. Juristischer Dienst der Abgeordnetenkammer (2007): Die Verfassung Belgiens. http://www.dgparlament.be/PortalData/4/Resources/downloads/gesetzestexte/VerfassungDG_2007.pdf; (Zugriff: 10.12.09). |