Achtung: Für HU-Studierende ist ein Antrag auf Nebenhörer_innenschaft an der TU Berlin erforderlich!
In der Gleichstellungsarbeit an Hochschulen ist das Argumentieren mit Frauenanteilen etabliert, zahlreiche Instrumente und Ansätze der Gleichstellungsarbeit funktionieren über Zahlenverhältnisse (so bspw. das Kaskadenmodell). Wie sieht es aber bei der Entwicklung von Diversitätspolitiken aus? Welche ›Zahlen‹ stehen für die Beschreibung des Diversitätsdefizits an Hochschulen überhaupt zur Verfügung? Inwiefern ist das Argumentieren mit Zahlen sinnvoll und wo liegen die Grenzen? Im SE, das im Kontext des Forschungsvorhabens Fix the Institution, not the Excluded! seit dem WiSe 2023/24 angeboten wird, werden wir uns in diesem Semester mit Antidiskriminierungsdaten im Kontext hochschulischer Diversitäts- und Antidiskriminierungsarbeit auseinandersetzen.
Achtung: Den genauen Ort finden Sie auf der Website des ZIFG!
Die Nebenhörer_innenschaft können Sie jeweils für ein Semester beim Studierendensekretariat der TU Berlin beantragen.
Weitere Informationen und die nötigen Formulare unter: https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/gast-und-nebenhoererschaft
Antragsfristen: 15.05. für ein Sommersemester und 15.11. für ein Wintersemester
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