Kommentar |
Die Veranstaltung findet in einem kombinierten Format Vorlesung/Seminar statt. Die Veranstaltung wird zunächst wöchentlich stattfinden, dann im Blockformat. An eine Einführung zu wesentlichen straf-, verfassungs- und verwaltungsrechtlichen (konkret auch: sozialrechtlichen) Grundthemen der Regulierung des Gesundheitswesens im Umfang von etwa 8 Stunden schließen sich Vorträge von Studierenden zu einzelnen ausgewählten Themen an. Ziel ist es, verfassungs-, verwaltungs- und strafrechtliche Grundstrukturen in ihrer Anwendung auf relevante Themen des Gesundheitswesens in ihrem Zusammenspiel zu ergründen. Es wird sich zeigen, dass das Strafrecht der Medizin nicht ohne deren Regulierung verständlich ist und Strafrecht vielfach eine Fortsetzung verwaltungsrechtlicher Regulierung der Medizin in einem anderen Rechtsregime ist. |