Kommentar |
In diesem Jahr, 2020, wird der 250. Geburtstag Hegels begangen; er wurde am 27. August 1770 in Stuttgart geboren und starb am 14. November 1831 in Berlin. Doch ist das Jubiläum keineswegs der einzige Anlass, sich im Rahmen dieses Oberseminars mit Hegel zu beschäftigen! Dessen Staatslehre soll im Mittelpunkt der Lektüre stehen, weil in ihr Fragen aufgeworfen werden, die religionspolitisch und religionsverfassungsrechtlich noch keineswegs umfassend beantwortet werden konnten. In welchem Verhältnis steht der Staat zu seinen kulturell vermittelten Herkünften und welche Bedeutung haben für ihn auch gegenwärtig noch religiöse Sinnvorgaben? Und wenn der Staat die Ordnung konkreter Freiheiten ist und deshalb Religions- und Weltanschauungsfreiheit garantiert, ist er dann gleichwohl ein sittliches Gemeinwesen? Hegel hatte immerhin die starke These vertreten, dass dem Staat auf der Basis einer Trennung von der Religion die Aufgabe zufalle, den weltlichen und religiösen Geist miteinander zu „versöhnen". Für Hegel ging es dabei um die Frage nach der Vernünftigkeit und Sittlichkeit des Staates, die ihrerseits von der Sorge getrieben war, dass der Staat „in der Luft" stehe. Gerade deshalb sei er auf die Religion angewiesen, der wiederum die Aufgabe zufallen soll, die Sitte und Gesinnung der Bürger zu formen. Diese Provokation bleibt, auch wenn man heute – aus guten Gründen – die Antworten, zu denen Hegel in seiner Staatslehre fand, nicht mehr akzeptieren kann.
Die Lehrveranstaltung wendet sich ausdrücklich an Studierende aller Fachrichtungen, die an theologisch-politischen und religionsrechtlichen Themen interessiert ist. Vorausgesetzt wird die Bereitschaft zu gründlicher und sorgfältiger Lektüre. |