In der Vorlesung soll eine Einführung in die Philosophie Georg Wilhelm Friedrich Hegels (1770-1831) gegeben werden. Hegel, der seit 1818 bis zu seinem Tod 1831 an der Berliner Universität als Professor lehrte, Dekan der Philosophischen Fakultät und später auch Rektor der Universität gewesen ist, hat bereits Ende des 18. Jahrhunderts mit eigenen philosophischen Versuchen begonnen. Erste Veröffentlichungen fallen in die Jahre 1801-1807, als Hegel in Jena verweilte. In diese Phase gehört auch seine bekannte Phänomenologie des Geistes. Sein philosophisches System entwickelte er dann in den Publikationen seiner Wissenschaft der Logik 1812-1816 (Lehre vom Sein 1812, Lehre vom Wesen 1813, Lehre vom Begriff 1816). Erstmals als gesamtes System wurde dieses dann in der Enzyklopädie der philosophischen Wissenschaften im Grundrisse (1817, 1827, 1830) veröffentlicht. Schließlich hat Hegel 1820 (1821) mit seinen Grundlinien der Philosophie des Rechts seinen wohl einflussreichsten Text veröffentlicht, seine Praktische Philosophie, die den Systemteil des sogenannten Objektiven Geistes darstellt. In der Vorlesung soll in die Hauptschriften eingeführt werden. Dabei wird das reife System im Mittelpunkt stehen, allerdings sollen auch einige Sitzungen der Phänomenologie des Geistes gewidmet werden. Was es mit der Rede von einem System auf sich hat, wieso es um den Geist und das Absolute geht, was Subjektivität ist und was die Rede von dem Begriff soll, welche Rechtsformen weshalb vernünftig sind und warum die Antigone für Hegel eine große Rolle spielte, sind einige der Fragen, die in der Vorlesung adressiert werden sollen.
Empfohlene Lektüre zur Vorbereitung: Dina Emundts/Rolf-Peter Horstmann, G.W.F. Hegel. Eine Einführung. Reclam: Stuttgart 2002.