AGNES -
Lehre und Prüfung online
Studierende in Vorlesung
Anmelden

Germanenrechte - Detailseite

  • Funktionen:
  • Online Belegung noch nicht möglich oder bereits abgeschlossen
Grunddaten
Veranstaltungsart Seminar Veranstaltungsnummer 5220079Ü
Semester WiSe 2019/20 SWS 2
Rhythmus keine Übernahme Moodle-Link  
Veranstaltungsstatus Freigegeben für Vorlesungsverzeichnis  Freigegeben  Sprache deutsch
Belegungsfrist - Eine Belegung ist online erforderlich
Veranstaltungsformat Präsenz

Termine

Gruppe 1
Tag Zeit Rhythmus Dauer Raum Gebäude Raum-
plan
Lehrperson Status Bemerkung fällt aus am Max. Teilnehmer/-innen
Mi. 14:00 bis 18:00 14tgl. von 23.10.2019  3.007 (Seminarraum)
Stockwerk: EG


alttext alttext
Doro24 Universitätsgebäude am Hegelplatz - Dorotheenstraße 24 (DOR 24)

Außenbereich eingeschränkt nutzbar Innenbereich nutzbar Parkplatz vorhanden Barrierearmes WC vorhanden Barrierearme Anreise mit ÖPNV möglich
Lühr findet statt    
Gruppe 1:
Zur Zeit keine Belegung möglich


Zugeordnete Person
Zugeordnete Person Zuständigkeit
Lühr, Rosemarie , Prof. Dr. verantwortlich
Zuordnung zu Einrichtungen
Einrichtung
Sprach- und literaturwissenschaftliche Fakultät, Institut für deutsche Sprache und Linguistik
Inhalt
Kommentar

Germanenrechte“ sind ein Komplex von schriftlich überlieferten Regelungen mit Geltung für eine bestimmte ethnische Gruppe aus der Zeit zwischen dem 5. und 9. Jh., die von den Herrschern der auf dem Gebiet des ehemaligen weströmischen Reiches siedelnden Stammesverbänden veranlasst wurden. Hinzu treten die angelsächsischen Normgebungen Englands in der Zeit zwischen dem 5. Jahrhundert und der normanischen Eroberung im Jahre 1066, sowie die nordgermanischen Rechtstexte. Dabei wurden orale Rechtstraditionen in die lex scripta überführt wurden, deren Gestaltung von der administrativen Schriftkultur der spätantiken römischen Kanzleien inspiriert war. Alte germanische Rechtswörter sind außer in den nordgermanischen und angelsächsischen Quellen in folgenden Leges erhalten: Lex Alamannorum, Lex Baiuvariorum, Lex Francorum Chamavorum, Lex Frisionum, Leges Langobardorum, Lex Ribuaria, Lex Salica und merowingische Kapitularien, Lex Saxonum,   Lex Thuringorum.

 In der Veranstaltung werden nordgermanische und westgermanische Rechtstexte mit einander verglichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Deutung von Rechtswörtern, der informationsstrukturellen Einordnung von Bedingungsstrukturen sowie auf Spuren der Mündlichkeit. 

Literatur
  1. Lühr, Zum Sprachtod einer Restsprache. Zwei ausgestorbene Wörter aus der Lex Baiuvariorum, in: Germanische Rest- und Trümmersprachen, hg. von H.Beck, Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 3, Berlin/New York 1989, 45-67
  2. Lühr, Bedingungssätze in altfriesischen Rechtstexten, in: Amsterdamer Beiträge zur älteren Germanistik, hg. von R. Bremmer, St. Laker, O. Vries, RODOPI Verlag 2007 (Band 64), S. 213-238

Die Beiträge sind abrufbar: http://dwee.eu/Rosemarie_Luehr/

 

 

Lexikon frühmittelalterlicher Rechtswörter (Lateinische Wörter):http://www.koeblergerhard.de/liberexq.html

LegIT = De volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum

https://legit.germ-ling.uni-bamberg.de/pages/21

Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache

https://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/wb2.htm

Bibliotheca legum

http://www.leges.uni-koeln.de/lex/leges-langobardorum/ usw.

 

Zu den Quellen im Einzelnen:

Deutsches Rechtswörterbuch:

http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/

Strukturbaum

Keine Einordnung ins Vorlesungsverzeichnis vorhanden. Veranstaltung ist aus dem Semester WiSe 2019/20. Aktuelles Semester: SoSe 2024.
Humboldt-Universität zu Berlin | Unter den Linden 6 | D-10099 Berlin