Kommentar |
Germanenrechte“ sind ein Komplex von schriftlich überlieferten Regelungen mit Geltung für eine bestimmte ethnische Gruppe aus der Zeit zwischen dem 5. und 9. Jh., die von den Herrschern der auf dem Gebiet des ehemaligen weströmischen Reiches siedelnden Stammesverbänden veranlasst wurden. Hinzu treten die angelsächsischen Normgebungen Englands in der Zeit zwischen dem 5. Jahrhundert und der normanischen Eroberung im Jahre 1066, sowie die nordgermanischen Rechtstexte. Dabei wurden orale Rechtstraditionen in die lex scripta überführt wurden, deren Gestaltung von der administrativen Schriftkultur der spätantiken römischen Kanzleien inspiriert war. Alte germanische Rechtswörter sind außer in den nordgermanischen und angelsächsischen Quellen in folgenden Leges erhalten: Lex Alamannorum, Lex Baiuvariorum, Lex Francorum Chamavorum, Lex Frisionum, Leges Langobardorum, Lex Ribuaria, Lex Salica und merowingische Kapitularien, Lex Saxonum, Lex Thuringorum.
In der Veranstaltung werden nordgermanische und westgermanische Rechtstexte mit einander verglichen. Der Schwerpunkt liegt auf der Deutung von Rechtswörtern, der informationsstrukturellen Einordnung von Bedingungsstrukturen sowie auf Spuren der Mündlichkeit. |
Literatur |
- Lühr, Zum Sprachtod einer Restsprache. Zwei ausgestorbene Wörter aus der Lex Baiuvariorum, in: Germanische Rest- und Trümmersprachen, hg. von H.Beck, Ergänzungsbände zum Reallexikon der Germanischen Altertumskunde 3, Berlin/New York 1989, 45-67
- Lühr, Bedingungssätze in altfriesischen Rechtstexten, in: Amsterdamer Beiträge zur älteren Germanistik, hg. von R. Bremmer, St. Laker, O. Vries, RODOPI Verlag 2007 (Band 64), S. 213-238
Die Beiträge sind abrufbar: http://dwee.eu/Rosemarie_Luehr/
Lexikon frühmittelalterlicher Rechtswörter (Lateinische Wörter):http://www.koeblergerhard.de/liberexq.html
LegIT = De volkssprachige Wortschatz der Leges barbarorum
https://legit.germ-ling.uni-bamberg.de/pages/21
Wörterbuch der älteren deutschen Rechtssprache
https://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/wb2.htm
Bibliotheca legum
http://www.leges.uni-koeln.de/lex/leges-langobardorum/ usw.
Zu den Quellen im Einzelnen:
Deutsches Rechtswörterbuch:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/ |