Kommentar |
Moderne Gesellschaften sind dem Prinzip kollektiver Autonomie verpflichtet: Nicht länger an eine transzendente Autorität gebunden bestimmten die Bürger die politische Struktur ihres Zusammenlebens selbst. Doch wie ist dieses Subjekt der Demokratie zu verstehen? Wer gehört alles zum Volk? Wer nicht? Und auf welcher ontologischen Grundlage ergibt sich so etwas wie die „Einheit einer Nation“? Diese Fragen möchte das Seminar in Auseinandersetzung mit klassischen, aber auch neueren demokratietheoretischen und ideengeschichtlichen Texten klären. Dabei soll besonders auf aktuelle Herausforderungen geschaut werden: Wie lässt sich kollektive Autonomie, verstanden als die Souveränität eines konkreten Volks, mit universellen Menschenrechten in Beziehung setzen? Gibt es Figuren des Volkes, die nicht ausgrenzend gegenüber dem Anderen und Fremden, dem „Ausländer“ sind? |