Kommentar |
Aufgrund der immer enger werdenden internationalen Verflechtungen in der Wirtschaft steigt die Zahl grenzüberscheitender Rechtsstreitigkeiten stetig an. Rechtliche Grundlagen bilden dabei unter anderem das Internationale Privatrecht (IPR), das Internationale Zivilprozessrecht (IZPR) und - innerhalb der Europäischen Union - die entsprechenden EG-Verordnungen (z.B. die novellierte EuGVVO (EG VO Nr. 1215/2012 des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie die Europäische ZustellungsVO). Zu diesen Gebieten vermittelt die Vorlesung einen Überblick. Ziel der Vorlesung ist die Vermittlung der Grundkenntnisse des deutschen Internationalen Privatrechts und des Europäischen und Internationalen Zivilprozessrechts. Dabei sollen neben den theoretischen Grundlagen auch die praktische Umsetzung in anwaltlichen Schriftsätzen, gerichtliche Verfügungen und in der Beratungspraxis vermittelt werden. Die Vorlesung richtet sich vorrangig an Studierende mit den Schwerpunktbereichen 3 und 4, aber auch an alle anderen Interessierten. In der Vorlesung werden - orientiert am Ablauf eines Rechtsstreits - prozessuale Fragen wie Zuständigkeit, Zustellung, Beweisrecht, Anerkennung und Vollstreckung ebenso behandelt wie die jeweiligen Fragen des IPR (einschließlich ROM I VO, ROM II VO und ROM III VO). Es werden aktuelle Rechtsfälle aus der anwaltlichen Praxis besprochen, um einerseits die Struktur der einschlägigen rechtlichen Regelungen anschaulich zu vermitteln und andererseits zu zeigen, wie die praktische Umsetzung von IPR und IZPR im „wirklichen Rechtsleben“ funktioniert. |
Literatur |
Rauscher (Hrsg), Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR; Geimer/Schütze Europ. Zivilverfahrensrecht; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht; Geimer, IZPR; Kropholler, IPR; Brand, Europ. und Intern. Zivilprozeßrecht; Mansel/Hüßtege (Hrsg.) Nomos Kommentar zu den ROM-Verordnungen |