Kommentar |
Der Kurs umfasst „Methodenlehre“ im Sinne von Rechtsanwendungslehre, geht aber auch auf Probleme legislativer und judikativer Rechtsfortbildung ein. Die Methodenfragen werden dabei in einen rechtstheoretischen Kontext gestellt. Besonderes Augenmerk gilt der europäischen und internationalen Regelungsebene. |