Das öffentliche Recht soll als systematisches und dynamisches Gefüge kennengelernt und seine Entwicklung besser verstanden werden. Zentral dafür sind die Blicke auf das Wechselspiel der Rechtsebenen und das Wechselspiel zwischen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen. Es geht um die Prozesse der Durchdringung des Verwaltungsrechts durch das Verfassungsrecht (Konstitutionalisierung), der Anleitung verwaltungsrechtlicher Entwicklungen durch das Verfassungsrecht, die Einwirkungen des europäischen und internationalen Rechts auf das nationale Recht (Europäisierung/Internationalisierung) sowie die rechtliche Verarbeitung von Herausforderungen, die gesellschaftliche Entwicklungen an das (öffentliche) Recht stellen. In der Veranstaltung werden exemplarisch an einem Themenfeld die rechtlichen Mechanismen untersucht werden, mittels derer solche Impulse verarbeitet werden.
Das Thema des diesjährigen Seminars wird die verfassungsrechtliche Verarbeitung des technischen und gesellschaftlichen Wandels sein. Dabei werden Figuren wie der "Verfassungswandel" kritisch beleuchtet und zentral die Verarbeitung durch das BVerfG mittels Grundrechtsinterpretation in wichtigen Feldern der Veränderung nachvollzogen. Zu den betrachteten Bereichen gehören insbesondere: Veränderungen von Familie und Geschlechterverhältnissen durch Gesellschaftswandel; neue Gefährdungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch technische Entwicklungen; Justierung des Verhältnisses Staat und Religion angesichts religiöser Pluralisierung. |