Kommentar |
Die Vorlesung wird eröffnet durch einen Blick auf das Gesamtpanorama der Finanzordnung – namentlich der Bezüge zum Bankaufsichtsrecht, aber auch zu sonstigen Teilen des Finanzrechts einschließlich des Zentralbankwesens. Hierbei werden auch die wichtigsten Institutionen und Aufsichts- sowie Regulierungsbehörden angesprochen. Die vier privatrechtlichen Hauptteile, die sich anschließen, betreffen: die allgemeine Bank-Kunden-Beziehung und ihre Hauptprobleme; das Zahlungsgeschäft, das durch die Payment Services Directive II (mit Umsetzung 2018) fundamental reformiert wurde; das Kreditgeschäft, das stark in einen Abschnitt Verbraucher- und Wohnimmobilienkredit und einen Abschnitt Unternehmenskredit unterfällt; sowie die Grundzüge des (sehr umfangreichen) Bereichs Investment Banking, namentlich den Bankdienstleistungen zur Markteinführung von Finanzinstrumenten und den Bankdienstleistungen im Sekundärhandel dieser Instrumente. Die Vorlesung versucht, ein Verständnis zu wecken für Generalziele wie Marktintegrität, Finanzstabilität, individuelle Fairness und Informationsgleichheit. |
Literatur |
Claussen, Bank- und Börsenrecht: für Studium und Praxis5, 2014; Einsele, Bank- und Kapitalmarktrecht3, 2014; Grundmann, in: Staub’scher Großkommentar Handelsgesetzbuch, Bankrecht (Bde. 10 und 11), 5. Aufl. 2015-18; Schwintowski, Bankrecht5, 2018 |