Kommentar |
Bei der Schwerpunktvorlesung „Juristische Zeitgeschichte“ geht es, neben allgemeinen methodischen Fragen der juristischen Zeitgeschichte, vor allem um die Rolle von Recht und Justiz in den beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts, insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus. Analysiert werden verschiedene Rechtsbereiche (Rechtsquellenlehre/Verfassungsrecht, Strafrecht, Polizeirecht, Zivilrecht). Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der juristischen Aufarbeitung des Systemunrechts. Auch hier werden unterschiedliche juristische Bereiche (Strafverfolgung, zivilrechtliche Restitution, Rehabilitierung, Wahrheitsfindung durch Wahrheitskommissionen) untersucht. |