Das Internationale Investitionsrecht, eine wirtschaftsvölkerrechtliche wie europarechtliche Materie, beschreibt das komplexe Zusammenspiel von über 3000 bilateralen wie plurilateralen Investitionsschutzverträgen, hierzu ergangenen schiedsgerichtlichen Entscheidungen, Regeln des „allgemeinen" Völkerrechts und regionalen Integrationsverträgen wie dem Lissabon-Vertrag. Investitionsschutzverträge gewährleisten nicht nur Schutzstandards für Investitionen, sondern sie ermächtigen auch Investoren als nicht-staatliche Akteure, diese Standards im Streitfall unmittelbar auf völkerrechtlicher Ebene vor internationalen Schiedsgerichten gegenüber dem Gaststaat geltend zu machen. Das Internationale Investitionsrecht hat sich inzwischen neben dem Welthandelsrecht als die zweite, eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse etabliert.
Die Vorlesung behandelt den volkswirtschaftlichen Hintergrund, die wesentlichen Strukturen, die durch die Investitionsschutzverträge vermittelten materiellen wie prozessualen Schutzstandards und deren Auslegung durch Schiedsgerichte sowie aktuelle Entwicklungen und gegenwärtige Kritik. Folgende Schwerpunkte will die Vorlesung dabei setzen: Erstens geht sie auf das Verhältnis zwischen dem Internationalen Investitionsrecht und anderen völkerrechtlichen Rechtsgebieten und damit überhaupt auf das Spannungsfeld zwischen Wirtschaftsvölkerrecht und weiteren global public goods ein, wie etwa den Menschenrechten, dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit, dem Zugang zu Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge bis hin zum Recht der Notstandsmaßnahmen, dem Schutz von Kulturgütern oder der Einführung von Nichtdiskriminierungspolitiken. Zweitens setzt sie sich mit dem gegenwärtigen Trend auseinander, dass Staaten sich die Kontrolle über investitionsrechtliche Schiedsentscheidungen gleichsam wieder ‚zurückzuholen‘ suchen, etwa in Form von Joint Treaty und Joint Special Commissions oder der Staat-Staat Schiedsgerichtsbarkeit. Drittens setzt sie sich damit auseinander, wie die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit mit revolutionären Umbrüchen umgeht, etwa der investitionsrechtlichen Behandlung von möglicherweise korruptionsbehafteten Investitionsverträgen, wie auch der staatlichen Haftung bei revolutionären Umbrüchen überhaupt. Viertens schließlich soll in der Veranstaltung verstärkt auf die europäische Dimension des Investitionsrechts eingegangen werden. Vielfältigen Fragen entspringen der jüngsten EU-Kompetenzerweiterung im Zuge des Lissabon-Vertrages im Bereich der ausländischen Investitionen, die das Spannungsverhältnis von Investitionsschutzverträgen und Europarecht noch verstärken.
Joern Griebel, Internationales Investitionsrecht (2008), Dolzer/Schreuer, Principles of International Investment Law, 2. Edition (2012), August Reinisch, Standards of Investment Protection (2008)
Bitte beachten: Der Termin am Do, 09.05.19 entfällt!Anschrift zur Kontaktaufnahme für Studierende, per Email an: Tillmann Rudolf Braun, tillmann.braun@arcor.de Steffen Hindelang, shin@sam.sdu.dk
Anschließende StudienarbeitLL.M.-Studiengänge und Erasmus: Mündliche Prüfung