Kommentar |
Zum 1. März 2018 sind zahlreiche Änderungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes in Kraft getreten, die gerade für den Bereich der Lehre und Forschung an Universitäten eine überragende Bedeutung haben. Ziel der neuen Schrankenregelungen ist es, zum Einen über umfassendere Zugangsmöglichkeiten zu urheberrechtlich geschützten Inhalten die Teilhabe der Lehrenden und Studierenden an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu verbessern. Andererseits müssen jedoch auch die Rechte der Urheber und vor allem Verleger berücksichtigt werden, insbesondere an einer angemessenen Vergütung. Wie dieser Konflikt in Einklang zu bringen ist, war und ist Gegenstand heftiger Diskussionen. Auf europäischer Ebende wird derzeit über den Inhalt der neuen Urheberrechts-Richtlinie verhandelt. Das Seminar lädt interessierte Studierende ein, sich intensiv mit dieser Problematik zu beschäftigen, die als geradezu typisch für unsere Wissensgesellschaft angesehen werden kann. |