Kommentar |
Im Seminar werden Kriterien für die Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und dem öffentlichen Interesse dargestellt, der Wesensgehalt des allgemeinen und besonderen Persönlichkeitsrechts soll erläutert werden sowie der Prominentenschutz und Bildveröffentlichungen im Internet. Die speziellen Ansprüche im bestehenden Sanktionssystem werden auch behandelt. Prof. Hegemann wird in zwei oder drei Veranstaltungen Vorträge über praktische Fälle zum Presserecht halten. |