Kommentar |
Eine im Sommer 2021 beschlossene Reform des Deutschen Richtergesetzes sieht vor: "die Vermittlung der Pflichtfächer erfolgt auch in Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht". Vor diesem Hintergrund soll in der Vorlesung exemplarischer Lehr- und Prüfungsstoff für eine solche Auseinandersetzung vermittelt werden. Die Vorlesung behandelt daher Themen des Pflichtfachstoffs zum geltenden Recht, die Anlass bieten, im juristischen Studium auf die NS-Vergangenheit, die Auseinandersetzung mit ihr, personelle und inhaltliche Kontinuitäten oder Diskontinuitäten sowie methodische Fragen einzugehen. |
Literatur |
- Görtemaker/Safferling (Hrsg.), Die Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit - eine Bestandsaufnahme, 2013 - Rückert, Unrecht durch Recht. Zur Rechtsgeschichte der NS-Zeit, 2018 - Rückert, Abschiede vom Unrecht. Zur Rechtsgeschichte nach 1945, 2015 - Stolleis, Recht im Unrecht. Studien zur Rechtsgeschichte des Nationalsozialismus, 2016 - Stolleis, Das Bonner Grundgesetz. Altes Recht und neue Verfassung in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland (1949-1969), 2006 |